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Urlaub und Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Krankheit
Dies ist die Kernaussage eines aktuellen Urteiles des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg vom 21.12.2011 (10 Sa 19/11), das ich Ihnen als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wilhelmshaven heute vorstellen möchte.
Als Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2009 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres erkrankt und deswegen arbeitsunfähig ist. Nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg ist eine Ansammlung von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre nicht geboten und eine nationale Regelung mit einer Begrenzung des Übertragungszeitraumes auf 15 Monate unionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Im konkreten Fall war der Kläger von 2006 bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis am 30.11.2010 arbeitsunfähig erkrankt. Das LAG hat ihm Abgeltungsansprüche für den Zeitraum 01.01.2009 bis 30.11.2010 zugesprochen. Urlaubsansprüche aus den Jahren 2007 und 2008 seien verfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Stumm
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wilhelmshaven
Eingestellt am 02.02.2012 von H. Stumm
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