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Mindestlohn Gebäudereinigerhandwerk
Am 01.01.2012 trat die 3. Mindestlohn-Verordnung für das Gebäudereinigerhandwerk in Kraft. Mit dem Erlass dieser Verordnung wird der Mindeststundenlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung im Westen ab 01.01.2012 auf 8,82 Euro angehoben und steigt zum 01.01.2013 auf 9,00 Euro. Im Osten wird er ab 01.01.2012 auf 7,33 Euro angehoben und steigt zum 01.01.2013 auf 7,56 Euro. Die Mindeststundenlöhne in der Glas- und Außenreinigung betragen ab dem 01.01.2012 im Westen unverändert 11,33 Euro. Im Osten beträgt der Mindeststundenlohn weiter 8,88 Euro und steigt am 01.01.2013 auf 9,00 Euro. Die Geltungsdauer der Mindestlohn-Verordnung ist bis zum 31.10.2013 befristet.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Stumm
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wilhelmshaven
Eingestellt am 02.02.2012 von H. Stumm
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