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Mindestlohn Dachdeckerhandwerk
Am 01.01.2012 trat die 6. Mindestlohn-Verordnung für das Dachdeckerhandwerk in Kraft. Der bundesweit verbindliche Mindeststundenlohn der Branche stieg zum 01.01.2012 auf 11,00 Euro und wird ab dem 01.01.2013 auf 11,20 Euro angehoben. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 31.12.2013 befristet.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Stumm
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wilhelmshaven
Eingestellt am 02.02.2012 von H. Stumm
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