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Kosten des Umgangsrechtes
Leben Eltern getrennt, steht dem Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind nicht wohnt, ein Umgangsrecht zu. In der Regel wird dieser Elternteil auch zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet sein. Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Elternteiles. Durch die Ausübung des Umgangsrechtes können erhebliche Kosten entstehen, wenn der Wohnsitz des umgangsberechtigten Elternteiles vom Wohnsitz des Kindes weit entfernt ist. Als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Wilhelmshaven weise ich in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Bei der Berechnung von Kindesunterhalt können die Kosten für den Umgang je nach Lage des Einzelfalles bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens berücksichtigt werden, wenn sie monatlich 94 € ( hälftiges Kindergeld) übersteigen.
Schuldet der umgangsberechtigte Elternteil auch noch Ehegattenunterhalt, können die Umgangskosten ganz oder teilweise berücksichtigt werden, soweit sie 54,57 € ( 4/7 von 94 €) im Monat übersteigen. Wie immer in Unterhaltsfragen und bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Fragen Sie daher in Zweifelsfällen Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Wilhelmshaven.
Schuldet der umgangsberechtigte Elternteil auch noch Ehegattenunterhalt, können die Umgangskosten ganz oder teilweise berücksichtigt werden, soweit sie 54,57 € ( 4/7 von 94 €) im Monat übersteigen. Wie immer in Unterhaltsfragen und bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Fragen Sie daher in Zweifelsfällen Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Wilhelmshaven.
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Stumm
Rechtsanwalt für Familienrecht in Wilhelmshaven
Eingestellt am 06.03.2012 von H. Stumm
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