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Erbrecht in Wilhelmshaven
Reform Erbschaftssteuerrecht
Am 1.1.2009 ist das Gesetz zur Erbschaftssteuerreform in Kraft getreten, das auch für die Beratung im Bereich Erbrecht in Wilhelmshaven Auswirkungen hat.Die neuen Regelungen betreffen im Wesentlichen die Bewertung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, von Anteilen an Kapitalgesellschaften und des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie die persönlichen Freibeträge, den Steuertarif und Verschonungsregelungen für das Familienheim und für Unternehmen.
Für Grundstücke bedeutet dies, dass sie grundsätzlich mit dem Verkehrswert in die Berechnung des Nachlasswertes einbezogen werden müssen. Das neue Bewertungsrecht für Grundvermögen wird insofern deutlich höhere Steuerbelastungen für größere Immobilienvermögen zur Folge haben.
Auch beim Betriebsvermögen ist nach der Erbschaftsteuerreform der gemeine Wert maßgebend, unabhängig von der Rechtsform. Er wird aufgrund einer Gesamtbewertung, und nicht wie bisher durch Einzelbewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, ermittelt. Dies wird in der Praxis zu dramatischen Wertveränderungen führen, und zwar insbesondere bei einzelkaufmännischen Unternehmen und Personengesellschaften. Damit wird eine deutlich erhöhte Steuerlast verbunden sein, wenn nicht die neuen Verschonungsregelungen greifen.
Die Steuerfreibeträge wurden zum Teil massiv erhöht (siehe Tabelle unten).
Die Steuertarife wurden in den Steuerklassen II und III (Eltern und Großeltern, Geschwister, Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten) zum Teil drastisch erhöht. Der Eingangssteuersatz beträgt 30 %.
Die Verschonungsregelungen betreffen insbesondere das Familienheim. Witwen, Witwer und Kinder des Erblassers müssen keine Erbschaftsteuer auf ein vererbtes Haus oder eine Wohnung bezahlen. Die Steuerbefreiung entfällt allerdings rückwirkend, wenn der Erbe das Familienwohnheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr selbst nutzt. Für Kinder gilt zusätzlich die Auflage, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 qm sein darf.
Weitere Verschonungsregelungen gibt es beim Vererben von Unternehmen.
Altes Recht EUR | Neues Recht EUR | |
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Ehegatten | 307.000 | 500.000 |
Eingetragene Lebenspartner | 5.200 | 500.000 |
Kinder und Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und verstorbener Stiefkinder | 205.000 | 400.000 |
Enkel, soweit sie nicht den Kindern bzw. Stiefkindern gleichgestellt sind | 51.200 | 200.000 |
Weitere Abkömmlinge / (Vor-) Eltern bei Erwerben von Todes wegen | 51.200 | 100.000 |
Erwerber Steuerklasse II (Eltern und Vor-Eltern, soweit sie nicht zu Steuerklasse I gehören, Geschwister, Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten) | 10.300 | 20.000 |
Erwerber Steuerklasse III (sonstige Erwerber) | 5.200 | 20.000 |
Beschränkt Steuerpflichtige | 1.100 | 2.000 |
Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht in Wilhelmshaven