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Steuerklassenwechsel bei Heirat oder Trennung
Ehepaare, die zusammenleben, also nach der Heirat und vor der Trennung, können wählen, ob sie beide nach Steuerklasse IV besteuert werden oder ein Ehepartner nach Steuerklasse III, der andere nach Steuerklasse V. Als Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Wilhelmshaven weise ich darauf hin, dass sich die Steuerklassenkombination III / V nur dann lohnt,wenn die Eheleute deutlich unterschiedlich hohe Einkünfte haben. Bei Steuerklasse III erfolgt ein geringerer Lohnsteuerabzug, als bei Steuerklasse IV.
Das Wahlrecht steht den Eheleuten zu im Jahr der Heirat. Auch im Jahr der Trennung können sie bis zum 31.12.des Jahres an dieser Wahl fest halten. Mit dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres fällt das Wahlrecht weg, unabhängig davon, wann und ob die Ehe geschieden wird. Welche Auswirkungen die Steuerklassenänderung auf die Höhe Ihres Einkommens hat, verrät Ihnen der Brutto- Netto- Rechner.Mit freundlichen Grüssen
Das Wahlrecht steht den Eheleuten zu im Jahr der Heirat. Auch im Jahr der Trennung können sie bis zum 31.12.des Jahres an dieser Wahl fest halten. Mit dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres fällt das Wahlrecht weg, unabhängig davon, wann und ob die Ehe geschieden wird. Welche Auswirkungen die Steuerklassenänderung auf die Höhe Ihres Einkommens hat, verrät Ihnen der Brutto- Netto- Rechner.Mit freundlichen Grüssen
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Wilhelmshaven
Eingestellt am 20.03.2012 von H. Stumm
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